Rechtsbegleitung – Tom Naumann
Stand: September 2025
Der konkrete Vertragspartner wird im Rahmen eines persönlichen Vorgesprächs (Telefon oder Video) festgelegt und dem Kunden vor Vertragsschluss eindeutig benannt.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn:
Inhalt und Vergütung der Leistung vereinbart wurden und
der Kunde die Vergütung geleistet hat sowie
diese AGB dem Kunden vor Zahlung zur Verfügung gestellt wurden.
Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB.
Die Rechtsbegleitung umfasst ausschließlich begleitende, strukturierende und reflektierende Tätigkeiten, insbesondere:
Unterstützung bei der Ordnung, Strukturierung und Sichtung von Unterlagen
Reflexion von Abläufen, Kommunikations- und Entscheidungsprozessen
Moderation von Gesprächen
Allgemeine juristische Recherche (z. B. öffentlich zugängliche Gesetze, Urteile, Verfahrensabläufe, Fachliteratur), auch unter Einsatz technischer oder KI-gestützter Werkzeuge
Vorbereitung von Gesprächen oder Verfahren ohne anwaltliche Vertretungspflicht
Die Tätigkeit stellt keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar.
Insbesondere erfolgt keine:
rechtliche Prüfung oder Bewertung der individuellen Rechtslage
Auslegung von Rechtsnormen im konkreten Einzelfall
Empfehlung oder Anweisung zu bestimmten rechtlichen Schritten
Vertretung gegenüber Gerichten, Behörden oder Dritten
Alle Entscheidungen über Inhalte, Vorgehen und rechtliche Schritte liegen ausschließlich beim Kunden.
Eine Begleitung in Verfahren erfolgt – soweit rechtlich zulässig – ausschließlich in nicht-vertretender Rolle (z. B. als Vertrauensperson oder beantragter Beistand).
Akteneinsicht kann ausschließlich über kooperierende zugelassene Rechtsanwälte erfolgen.
Die dabei erhaltenen Unterlagen dienen anschließend lediglich der gemeinsamen Strukturierung und Reflexion.
Wird die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich oder vom Kunden gewünscht, kann die begleitende Tätigkeit fortgeführt werden, insbesondere zur:
Ordnung neuer Unterlagen
Vorbereitung von Gesprächen
Verständnishilfe bei Abläufen
Die Leistungen erfolgen überwiegend digital (Telefon, Video, E-Mail, Messenger-Dienste).
Vor-Ort-Termine sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.
Es gilt Vorkasse.
Die konkrete Vergütung wird im Vorgespräch transparent vereinbart und anschließend in Rechnung gestellt.
Ohne Zahlung besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung.
Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Der Anbieter kann Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, technische Störungen, höhere Gewalt) verschieben oder absagen. In diesem Fall wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und zeitnah bereitzustellen.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz dreimaliger Aufforderung nicht nach, entfällt der Anspruch auf Leistung sowie auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung.
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelten Daten werden vertraulich behandelt.
Zur Leistungserbringung können technische Dienstleister (z. B. E-Mail-, Cloud-, Messenger- oder KI-Dienste) eingesetzt werden. Diese dienen ausschließlich der Bearbeitung der vereinbarten Leistung.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Der Kunde handelt eigenverantwortlich. Für Entscheidungen, Maßnahmen oder deren Folgen übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Der Kunde kann jedoch ausdrücklich verlangen, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. In diesem Fall erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Für Kaufleute oder juristische Personen ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.